Warntafel Dreieck
Motorfahrzeuge und Anhänger mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h müssen mit einer Heckmarkierungstafel, in Form eines roten reflektierenden Dreiecks, ausgerüstet werden. Ausgenommen sind Fahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1.30m und Traktoren.
Diese Vorschrift gilt für neu in Verkehr kommende Fahrzeuge ab dem 1. Juli 2008. Alle Fahrzeuge und alle Anhänger, welche bereits in Verkehr gesetzt sind, müssen bis zum 1. Juli 2009 nachgerüstet werden.

Geschwindigkeitsaufkleber (auch als Alu-Schild erhältlich)
Per Ende 2008 läuft auch die Übergangsfrist für das Anbringen der Geschwindigkeitskleber ab. Dies gilt für alle landwirtschaftlichen Fahrzeuge.

Seitenblickspiegel (V-Spiegel)
Seitenblickspiegel werden ab dem 1. Juli 2008 Pflicht für alle Fahrzeuge, die eine Distanz von Mitte der Lenkvorrichtung bis zu den vordersten Fahrzeugteilen von mehr als 3,0m aufweisen, wie Bagger oder Traktoren mit Zusatzgeräten.
Neu dürfen Frontanbaugeräte an gewerblichen Fahrzeugen bis 3.5m vor die Mitte der Lenkvorrichtung reichen. Bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen bleibt es bei 4,0m.